Es gibt immer noch Landwirte, die ihre Wiesen abmähen, ohne vorher nach Rehkitzen und anderen Tieren zu suchen. Unverständlich obwohl es in unseren Kommunen immer mehr Rehkitzrettungs Organisationen gibt, die das genau verhindern möchten.
Tierschutzgesetz regelt Verstöße
Das Töten von Rehkitzen und anderen Tieren bei der Mahd wird in Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes geregelt. Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.“
Je nach Gerichtsurteil gibt es Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von mehr als 10.000 Euro. „Das Geld, das wir durch den Schadenersatz bekommen.