Es gibt immer noch Landwirte, die ihre Wiesen abmähen, ohne vorher nach Rehkitzen und anderen Tieren zu suchen. Unverständlich obwohl es in unseren Kommunen immer mehr Rehkitzrettungs Organisationen gibt, die das genau verhindern möchten. 


Tierschutzgesetz regelt Verstöße

Das Töten von Rehkitzen und anderen Tieren bei der Mahd wird in Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes geregelt. Dort heißt es:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.“

 

Je nach Gerichtsurteil gibt es Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von mehr als 10.000 Euro. „Das Geld, das wir durch den Schadenersatz bekommen.

Die Kitze sind in der Regel nicht direkt tot, wenn ein Kreiselmäher sie erwischt. Ihnen werden meistens die Beine oder Ohren abgeschnitten. Dann verbluten sie kläglich“! Das ist eine Aufnahme aus dem Bericht!
Die Kitze sind in der Regel nicht direkt tot, wenn ein Kreiselmäher sie erwischt. Ihnen werden meistens die Beine oder Ohren abgeschnitten. Dann verbluten sie kläglich“! Das ist eine Aufnahme aus dem Bericht!

Kontakt

Rehkitzrettung Stadtgebiet Linnich e.V.

Ansprechpartner: Ralf Meurer

52441 Linnich-Gereonsweiler

rehkitzrettung.linnich@gmail.com

✆ +49 (0) 1713188554


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Supported by

EnglishFrenchGermanItalianTurkish

+ + + Spendenkonto🦌: RKR Stadtgebiet Linnich e.V. – Sparkasse Düren🏦: IBAN: DE96 3955 0110 1201 9936 70 BIC: SDUEDE33XXX + + +